Das Stromgesetz bringt umfassende Veränderungen für die Grundversorgung mit sich. Der Verordnungsentwurf sieht u.a. einen Mindestanteil von 20% aus erneuerbarer Inlandproduktion sowie Vorgaben für Produzent:innen vor. Gleichzeitig verhandelt der Bundesrat das Stromabkommen mit der EU und damit mittelfristig eine vollständige Marktöffnung.
Wie werden sich die neuen Vorgaben ab 2026 auf die Strompreise auswirken? Wie sollen sich Energieversorger mit heute noch geringer Eigenproduktion verhalten? Welche Freiheitsgrade erhalten die Versorger mit hoher Eigenproduktion? Und was passiert, wenn der Markt doch noch ganz liberalisiert wird?
Diese und weitere Fragen wurden im Webinar «Energiemarkt Konkret» am 29. August 2024 diskutiert. Die Aufzeichnung finden Sie hier: