Die Grundversorgungsregulierung hat kurz- und langfristige Auswirkungen auf die Deckungsbeiträge von EVU. Die EVU sollten einen [...]

Unterstützung bestehende Wasserkraft / Einzelfallprüfung
Zur Erzielung einer einzelfallorientierten Unterstützung im Rahmen einer Notleidung sind diverse Kriterien zu bestimmen und durch die begünstigten Kraftwerksbetreiber zu erfüllen. Die anvisierte Lösung sieht vor, dass die Anspruchsberechtigung unabhängig von der Rechts- und Organisationsform definiert und an energiewirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet ist. Dazu wird neben dem Grössenkriterium ein Konzept von hydraulisch verknüpften Kraftwerken bestimmt, so dass sich die Anspruchsberechtigung pro Kraftwerk oder pro Kraftwerksgruppe unabhängig des Kraftwerkstyps bestimmen lässt.
Das Modell zur Bestimmung einer Notleidung muss auch unabhängig von der Rechnungslegung sein, um eine Gleichbehandlung zu erzielen. Dies wird in einem ersten Schritt mit einer buchhalterischen Entflechtung und der Ermittlung von Gestehungskosten gemäss KRSG bewerkstelligt. Damit lassen sich die Kosten der Kraftwerke in einer von der Branche definierten, einheitlichen Struktur ermitteln.
Eine bilanzielle Notleidung ist aufgrund der vorherrschenden Partnerwerks- und Eigentümerstrukturen nicht als wahrscheinlich zu betrachten. In erster Linie führen fortwährende Liquiditätsabflüsse (Cash Drains) zu einer Liquiditätskrise und damit zu einer Notsituation. Vor diesem Hintergrund wird von den Gestehungskosten auf die zwingend erforderlichen betrieblichen Cash-Ausgaben übergeleitet. Diese werden in der skizzierten Lösung mit den anteiligen, um die Grundversorgung bereinigten und kraftwerksspezifischen Markterlösen verglichen, um festzustellen, ob ein fortwährender netto Geldabfluss («Net Cash Drain») besteht, welcher durch eine entsprechende Förderung temporär zu beheben ist.
Die Notlage ist mittels Antrag und Sanierungsplan zu dokumentieren. Da bei einer Notleidung rasche Geldzuflüsse von hoher Relevanz sind, wird für den Sanierungsplan eine ex-ante-Betrachtung verfolgt, welche es erlaubt jährliche Vorschusszahlungen zu gewähren. Im Rahmen von ex-post-Prüfungen ist die korrekte und zulässige Verwendung der Gelder auf Basis von Ist-Kosten und -Erträgen zu prüfen. Die Antragstellung wird umfassende Unterlagen seitens des Kraftwerkbetreibers erfordern, welcher in der Beweispflicht steht. Insbesondere die Erstellung des Sanierungsplanes, der notwendigen Finanzinformationen, die Ermittlung des Anteils der Marktproduktion innerhalb der gegebenen Branchenstruktur sowie der kraftwerksspezifischen Marktpreise sind aufwändig und komplex. In gleichem Umfang wird auch die Prüfung anforderungs- und umfangreich ausfallen, da diese sowohl ex-ante als auch ex-post erfolgen muss.
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