Interview von Mario Graf, Redaktor energate messenger Schweiz, mit Markus Flatt, erschienen am 5.5.2026 im messenger.
Die Energiekommission des Ständerats (Urek-S) startet in Kürze ihre Beratungen zum Stromabkommen mit der Europäischen Union. Regulierungsexperte Markus Flatt spricht im Interview mit energate über die heiklen Fragen der Vorlage wie die Grundversorgungsregulierung sowie die Zukunft der Minimalvergütung und beleuchtet diese sowohl aus energiewirtschaftlicher als auch aus politischer Perspektive. Denn für Flatt ist klar: Das Stromabkommen ist entscheidend für die Versorgungssicherheit und darf nicht an Inlandsfragen scheitern.
energate: Herr Flatt, die Energiekommission des Ständerats (Urek-S) startet am 7. Mai mit der Beratung zur innerstaatlichen Umsetzung des Stromabkommens mit der EU. Welche Punkte dieser Vorlage halten Sie für besonders kritisch? Wo erwarten Sie die intensivsten Diskussionen?
Flatt: Ein grosses Element in der Diskussion wird sicher die Ausgestaltung der Grundversorgung im Rahmen der Marktöffnung sein. Hier will der Bund aus politisch nachvollziehbaren Gründen an der Cost-Plus-Regulierung festhalten, obwohl dies in Kombination mit dem offenen Markt keine ideale Lösung ist.
Ein zweiter zentraler Punkt ist die Abnahme- und Vergütungspflicht, die weiterhin beim Grundversorger angesiedelt bleiben soll. Und schliesslich dürfte auch die Mindestvergütung für erneuerbare Energien noch viel zu reden geben. Die Mindestvergütung, die vor allem Solaranlagen betrifft, soll nach einer relativ kurzen Übergangsfrist von drei Jahren wieder gestrichen werden. Dieser Punkt wird von der Erneuerbaren-Branche sehr kritisch gesehen.
energate: Sie haben gesagt, die Cost-Plus-Regulierung in Kombination mit dem freien Markt sei keine ideale Lösung. Warum?
Flatt: Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Kunden aus der Grundversorgung jederzeit in den freien Markt und einmal pro Jahr auch wieder zurückwechseln können. Die Grundversorgung ist deshalb neu dem Wettbewerb ausgesetzt: Sind ihre Kosten im Vergleich zum Markt eher tief, dann wenden sich die Kunden der Grundversorgung zu. Sind die Kosten hingegen eher hoch, geht die Wechselbewegung in die andere Richtung.
Das Problem ist nun folgendes: In der Cost-Plus-Regulierung dürfen EVU in der Grundversorgung maximal ihre Kosten plus einen regulierten Gewinn verrechnen. Nehmen wir nun an, ein EVU setzt seine Eigenproduktion in der Grundversorgung ein; wenn dann der Marktpreis deutlich tiefer ist, wird das EVU seine Kosten wahrscheinlich trotzdem nicht vollständig durchsetzen können, ohne dass eine relevante Anzahl Kunden die Grundversorgung verlässt. Faktisch wird es in Phasen tiefer Marktpreise also auf einem Teil der Gestehungskosten sitzen bleiben.
Dieses Problem haben EVU mit eigener Produktion im offenen Markt zwar auch. In diesem können sie die Verluste in Phasen hoher Preise aber wieder kompensieren, was in der Cost-Plus-Regulierung nicht möglich ist. Der Vorschlag des Bundesrats schränkt den Grundversorger somit bei den Gewinnen ein, er schützt ihn aber nicht gegen Verluste.
energate: Was wäre denn die Alternative zu dieser Cost-Plus-Regulierung?
Flatt: Wir haben im Rahmen unserer Studie im Auftrag des Bundes gezeigt, dass es durchaus Alternativen gibt. Eine davon wäre eine reine Missbrauchsaufsicht. Dabei wird der eine Grundversorgungstarif, den die Versorger nach den aktuellen Plänen des Bundes künftig noch anbieten dürfen, vergleichbaren Marktangeboten gegenübergestellt. Der Grundversorgungstarif muss dabei angemessen sein: Das heisst, man kann in einem Markt, in dem der Strompreis - ich sage jetzt vereinfacht - bei 10 Rappen liegt, nicht plötzlich 15 Rappen verlangen.
energate: Aber dann schützt man die Kunden doch gar nicht mehr richtig vor den Marktpreisen.
Flatt: Die Grundversorgung schützt schon heute nicht vor Marktpreisen. Historisch ist die Sachlage klar - auch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) hat das mehrfach bestätigt: Die Grundversorgung schützt nicht die Kunden, sondern primär Grundversorger mit Eigenproduktion. Der Punkt ist: Die meisten Grundversorger verfügen über keine nennenswerte Eigenproduktion. Die Grundversorgung ist daher bereits heute stark vom Marktpreis abhängig.
Dass der Bundesrat an der Cost-Plus-Regulierung festhalten will, hat einen anderen Grund. Mit der Cost-Plus-Regulierung will man die Kunden vor zu hohen Margen schützen. Es soll verhindert werden, dass die Aufschläge auf die Beschaffungskosten am offenen Markt zu hoch werden. Diese Angst vor überhöhten Tarifen und die damit verbundenen politischen Forderungen begründen diesen Kompromissvorschlag.
energate: Der Unterschied besteht also im Wesentlichen im Umfang der Kontrolle? In der Cost-Plus-Regulierung wacht die Elcom streng über Kosten und Gewinn. Bei der Missbrauchsaufsicht wird die Kontrolle auf die Extreme beschränkt.
Flatt: Das kann man so formulieren. Im weitesten Sinn handelt es sich dabei um eine Vertrauensfrage. Die Befürworter der reinen Missbrauchsaufsicht glauben stärker an den Kunden - also daran, dass dieser wechselt, wenn die Preisdifferenz zum Markt zu gross wird. Dieser Glauben limitiert übrigens auch den Versorger, irgendwelche abstrusen Margen einzukassieren, da er davon ausgehen muss, sonst seine Kundenbasis zu verlieren.
Zwar ist man in der Schweiz eher wechselfaul, wenn man einigermassen zufrieden ist. Aber es ist nicht so - und das haben auch viele Beispiele gezeigt - dass der Kunde gar nicht reagiert, wenn das Vertrauen fehlt oder die Preisdifferenz zu gross wird.
energate: Glauben Sie denn, dass es bei der Frage nach der Cost-Plus-Regulierung noch Bewegung geben könnte?
Flatt: Politisch wird das sicher noch intensiv diskutiert. Ich persönlich habe aber den Eindruck, dass der aktuelle Vorschlag des Bundesrats politisch funktionieren könnte. Neu sollen die Grundversorger nicht mehr dazu verpflichtet werden, einen gewissen Prozentsatz ihrer Eigenproduktion fix der Grundversorgung zuzuweisen. Dadurch können sie sich selbst überlegen, wie viel eigene Produktion sie der Grundversorgung für eine gewisse Preisabsicherung zuweisen, sie aber trotzdem marktfähig bleiben können. Durch diese Flexibilität werden viele Grundversorger mit dem jetzigen Vorschlag des Bundes zumindest leben können.
energate: Was denken Sie denn? Was werden die Grundversorger mit ihrer Eigenproduktion machen?
Flatt: Das hängt stark von der Portfolio-Situation ab. Unternehmen, die heute nur Grundversorger sind und über eine begrenzte eigene Produktion verfügen, werden diese zum Beispiel wahrscheinlich weiterhin der Grundversorgung zuweisen.
Rein energiewirtschaftlich ist es für einen Energieversorger aber potenziell interessanter, die Grundversorgung wirklich am Markt auszurichten, weil dann die Grundversorgungstarife ebenfalls mit dem Markt mitgehen. So setze ich mich nicht dem Risiko aus, dass ich zu teuer bin und meine Kosten dann eben doch nicht durchsetzen kann. Zudem habe ich als Produzent - wenn ich in Zeiten hoher Preise am Markt Geld verdiene - immer das Recht, der Grundversorgung tiefere Kosten als erlaubt anzulasten beziehungsweise die Preise zu senken. Da eine fixe Zuweisung über eine lange Dauer von mindestens zehn Jahren in Zeiten stark schwankender Marktpreise eine ziemlich herausfordernde Wette ist, erwarte ich eher tiefere Zuweisungsquoten.
energate: Was bedeutet das für die Schweizer Energiewende? Ist das ein Problem?
Flatt: Nein. Die Energiewende findet auch in vollständig liberalisierten Märkten statt und ist letztlich vor allem von zielgerichteter Förderung abhängig. In einem offenen Markt, in dem die Grundversorgung dem Wettbewerb ausgesetzt ist, funktioniert die Idee, den Zubau über die Grundversorgungsregulierung zu fördern, ohnehin nicht. Eigentlich hätte man gar nie damit anfangen dürfen. Denn letztlich bezahlen somit nur einige für eine verdeckte Förderung. Das kann kaum in unserem Sinne ein - Stromabkommen hin oder her.
energate: Kommen wir nun noch zur Abnahme- und Vergütungspflicht und der Mindestvergütung. Wo liegt da der Knackpunkt?
Flatt: Die Finanzierung der Mindestvergütung ist eben bisher auch über die Grundversorgung gelaufen. Auch das geht in Kombination mit der vollständigen Marktöffnung nicht mehr. Man kann den Grundversorgern nicht mehr zumuten, dauerhaft mehr als den effektiven Marktpreis zu bezahlen - sonst hätten sie ein strukturelles Problem im Wettbewerb mit anderen Anbietern. Die Finanzierung der Mindestvergütung müsste also neu geregelt werden. Der Bundesrat hat nun aber einen anderen Weg gewählt und die Mindestvergütung mit Verweis auf die Finanzierungsfrage gestrichen.
energate: Ist das der richtige Weg?
Flatt: Ob das der richtige Weg ist, ist vor allem eine politische Frage. Grundsätzlich lässt sich der Zubau der Photovoltaik auch gut über die Einmalvergütung steuern. Es geht daher weniger um den Zubau an sich, sondern mehr um den Umstand, dass man den privaten Anlagenbetreibern im Rahmen des Stromgesetzes gerade erst eine Mindestvergütung als Absicherung gegen tiefe Marktpreise eingeräumt hat und man ihnen diesen Anspruch nun gleich wieder entziehen will. Damit ist natürlich ein nicht unerhebliches politisches Risiko verbunden.
energate: Was ist Ihre persönliche Haltung dazu?
Flatt: Energiewirtschaftlich gesehen wäre es am besten, den Zubau über eine gezielte, mit Speicher- und Winteranreizen verbundene Erhöhung der Einmalvergütung sicherzustellen und dafür auf die Minimalvergütung zu verzichten. Die Minimalvergütung fokussiert nicht auf den Zubau. Alle Anlagen erhalten sie - auch solche, die längst amortisiert sind.
Wichtig ist dabei aber, dass diese Kompensation effektiv stattfindet - schon nur, um das Vertrauen zu stärken, dass man in Bezug auf den Zubau weiterhin an der Zielerreichung festhält. Ob das aber aktuell tatsächlich die Idee ist, ist meiner Ansicht nach unklar. Explizit ausgesprochen wurde es zumindest nie.
energate: Sie würden also auch den Weg des Bundesrats gehen und die Minimalvergütung abschaffen?
Flatt: Das entspräche dem förderoptimalen, marktorientierten Modell. Wie bereits angetönt, birgt dieses Vorgehen aber die Gefahr, dass wir Vertrauen bei vielen privaten Solarstromproduzenten verlieren und diese letztlich das Stromabkommen ablehnen könnten. Das wäre äusserst ungeschickt, denn die Frage der Minimalvergütung hat rein gar nichts mit dem Stromabkommen zu tun. Das Stromabkommen verbietet es uns nicht, die Minimalvergütung für kleine Anlagen aufrechtzuerhalten.
energate: Was heisst das jetzt konkret? Wie würden Sie persönlich vorgehen?
Flatt: Das Stromabkommen ist für unsere Versorgungssicherheit entscheidend und bringt zudem grosse Vorteile für unsere Volkswirtschaft. Eine sichere und erneuerbare Stromversorgung in der Schweiz ohne Stromabkommen würde einfach viel, viel teurer. Ich persönlich würde deswegen wohl dazu tendieren, die Minimalvergütung zumindest vorerst stehen zu lassen und das Stromabkommen dafür politisch ins Ziel zu bringen. Gemäss unseren Berechnungen wären die verbundenen finanziellen Beiträge zumindest übergangsweise auch über den bestehenden Netzzuschlagsfonds finanzierbar. Dieser enthält im Übrigen auch andere Elemente, die nicht rein auf den Zubau fokussieren.
Grundsätzlich wäre es einfach schade, wenn das Stromabkommen an dieser Frage scheitern sollte. Die Abschätzung, ob das wirklich so wäre, ist sehr schwierig und ich bin letztlich auch nicht in der Lage, diese abschliessend vorzunehmen. Bei mir überwiegt aber die Sorge, dass dieses Element die Zustimmung zum Stromabkommen - die ja auch sonst schon nicht überwältigend ist - nochmals zusätzlich negativ beeinflusst.
energate: Sie sprechen sich also dafür aus, das Stromabkommen nicht durch heikle Inlandsfragen zu gefährden?
Flatt: Ja, ich finde es nicht sinnvoll, dass die Frage der Minimalvergütung so stark mit dem Stromabkommen gekoppelt wird. Dazu kommt, dass die Schweizer Förderlandschaft 2035 ausläuft. Das Parlament wird sich also ohnehin grundsätzlich mit der Weiterentwicklung der Erneuerbaren-Förderung auseinandersetzen müssen.
energate: Sie sagen also, zuerst das Stromabkommen, dann die Förderlandschaft?
Flatt. Genau. Bei der Grundversorgungsregulierung zeigt sich übrigens die gleiche Problematik. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass man den Mut zu einer liberaleren Ausgestaltung der Grundversorgung aufbringt. Wenn das Stromabkommen politisch aber wirklich nur mit dem Cost-Plus-Element eine Chance hat, dann bin ich auch in diesem Punkt der Meinung: Lieber ein Kompromiss als gar kein Abkommen. Das Abkommen ist für unser Land viel zu wichtig.